Kennzeichen des Unterrichts

Ausgangspunkt für den Unterricht in der forensischen Psychiatrie ist die jeweilige Bildungssituation des Patienten. Grundlegend für den Unterricht ist daher:

  • die Festlegung von Unterrichtszielen erfolgt gemeinsam mit dem Teilnehmer und ggf. in Absprache mit der Therapeutin oder dem Therapeuten.
  • der Stunden- und Lehrplan (außer bei Schulabschlusskursen) wird individuell erstellt.
  • die Maßnahmen werden im Einzel- oder Gruppenunterricht durchgeführt.
  • die Auswahl des Lehrstoffs erfolgt in Anlehnung an die Lebenszusammenhänge der Patienten (Alltagsorientierung).
  • die Bewertung von Leistungen und Lernverhalten erfolgt in Form von Kurzberichten und nicht durch Zensuren, eine Ausnahme bilden auch hier schulabschlussbezogene Kurse, berufsbildende Maßnahmen und Einstufungstests.