Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass Straftäter, die zum Zeitpunkt der Tat vermindert schuldfähig oder schuldunfähig waren, in der forensischen, also gerichtlichen Psychiatrie gemäß dem Maßregelvollzugsgesetz des jeweiligen Bundeslandes untergebracht werden. Durch die Behandlung und Betreuung sollen die Patienten befähigt werden, ein in die Gemeinschaft eingegliedertes Leben zu führen; zugleich muss die Allgemeinheit vor weiteren schwerwiegenden Taten geschützt werden.
Diese Homepage wurde zuletzt aktualisiert am 11.02.2024