Die Forderung nach schulischer und beruflicher Förderung im Rahmen des Maßregelvollzugs beruht auf den Erkenntnissen, dass bei einer Vielzahl der in forensischen Einrichtungen untergebrachten Patienten eklatante Bildungs- und Ausbildungsdefizite festzustellen sind; die Chancen einer Wiedereingliederung in die Gesellschaft in einem erheblichen Maße vom Bildungs- und Ausbildungsniveau der Betroffenen abhängen.

Ziel schulischer und beruflicher Förderung ist es daher, durch die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten und über die damit verbundene Entwicklung individueller Fähigkeiten die Möglichkeiten einer aktiven Teilhabe am Leben in der Einrichtung und für die Zeit nach einer Entlassung zu erweitern; Orientierungs- und Lebenshilfen für eine Bewältigung des Alltags bereitzustellen, um so auch die negativen Folgen einer längerfristigen Unterbringung zu verringern; Voraussetzungen für den Erwerb beruflicher Qualifikationen zu schaffen, was besonders angesichts der zunehmenden Zahl jüngerer Erwachsener in der Forensik von Bedeutung ist.